Allgemeine Geschäftsbedingungen der Web-Clusive für Webdesign, SEO & GEO und Performance-Marketing-Leistungen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der web-clusive GmbH, Breite Str. 22, 40213 Düsseldorf (nachfolgend „Agentur") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO/GEO), Performance-Marketing sowie damit verbundene Beratungs- und Betreuungsleistungen.
(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Wird für ein Projekt ein separater Vertrag (z. B. Projektvertrag, Angebot mit Leistungsbeschreibung oder Rahmenvertrag) geschlossen, gehen dessen Bestimmungen diesen AGB vor. Diese AGB gelten insoweit ergänzend.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt), Unterzeichnung eines Angebots durch beide Parteien oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
(2) Bei Leistungen im Bereich SEO, GEO und Performance-Marketing schuldet die Agentur die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (z. B. konkrete Platzierungen in Suchmaschinen, eine bestimmte Anzahl an Anfragen oder Umsätze), da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Sie bleibt dabei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
(4) Soweit Leistungen auf Plattformen und Diensten Dritter beruhen (z. B. Webflow, Google, Meta), ist deren Verfügbarkeit und Funktionsweise nicht Teil des Leistungsversprechens der Agentur. Kosten dieser Dienste (z. B. Hosting-Gebühren, Werbebudgets) trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind bzw. er zur Nutzung berechtigt ist. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Vereinbarte Zahlungstermine bleiben hiervon unberührt; entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
(4) Die rechtliche Prüfung der Inhalte der erstellten Webseiten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, wettbewerbs- und berufsrechtliche Zulässigkeit, insbesondere heilmittelwerberechtliche Vorgaben) obliegt dem Auftraggeber. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarten monatlichen Zahlungsmodellen ist die Vergütung jeweils im Voraus zum Monatsbeginn fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten am Projekt bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Gesetzliche Verzugszinsen und -pauschalen bleiben unberührt.
(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Soweit die Leistung ein abnahmefähiges Werk darstellt (z. B. Fertigstellung einer Webseite), fordert die Agentur den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auf.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder wenn er die Leistung produktiv nutzt (z. B. Veröffentlichung der Webseite).
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
(3) Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind Arbeitsdateien, Entwürfe, Konzepte sowie von der Agentur eingesetzte wiederverwendbare Komponenten, Systeme und Werkzeuge. Rechte an Software, Plattformen und Lizenzen Dritter (z. B. Webflow, Schriftarten, Stockmaterial) richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Name, Logo und der erbrachten Leistung als Referenz auf ihrer Webseite und in ihren Werbematerialien zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
(1) Die Agentur leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Arbeitsergebnisse. Bei berechtigten Mängelrügen ist die Agentur zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Keine Gewähr wird übernommen für Fehler, die auf Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in die Arbeitsergebnisse, auf Änderungen der Systeme und Plattformen Dritter oder auf unsachgemäßer Nutzung beruhen.
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Vertragsverhältnis in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung, Datenverlust (soweit dieser bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wäre) sowie für mittelbare Schäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
(1) Verträge über laufende Leistungen (z. B. Betreuung, SEO, Performance-Marketing) haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, sind sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, erstmals zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026